Die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Tierhalter
und
Dein Tierservice
Annett Herzog
Maria-Ivogün-Allee 08
81245 München
USt.-IdNr.: gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz
DE308576125
Gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen unter anderem alle Beratungen, Angebote und Buchungen.
1. Pflichten
Pflichten seitens Dein Tierservice
Für den ausgemachten Zeitraum der Betreuung des Kleintieres verpflichtet sich Dein Tierservice das oder die Kleintiere sorgfältig und qualifiziert zu betreuen. Das anvertraute Tier/Tiere wird/werden dabei im Sinne von „alles für das Tier“ liebevoll betreut, wobei insbesondere auf das Allgemeinwohl und den Gesundheitszustand geachtet wird.
Des Weiteren verpflichtet sich Dein Tierservice die Räumlichkeiten mit Sorgfalt und Respekt zu betreten und den Erhalt des vorgefundenen Zustands anzustreben.
Pflichten seitens des Tierbesitzers/Tierhalters
Der Tierhalter verpflichtet sich vor der Buchung, dass das Kleintier für die Betreuung durch Dein Tierservice geeignet ist und sich in einem guten gesunden Zustand befindet.
Der Tierhalter hat dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Utensilien und Materialien für die Tierbetreuung vorhanden sind. Dazu zählt u.a. das nötige Futter in entsprechender Menge, Einstreu, Medikamente, sowie Putzutensilien. Sollte die Tiersitterin fehlendes Futter, Einstreu etc. selbst nachkaufen müssen, so fällt zusätzlich zu den Kosten (Kaufbeleg, Quittung) eine Servicepauschale von 15,00 € an.
Der Tierhalter verpflichtet sich, im Notfall erreichbar zu sein oder eine erreichbare Kontaktperson mit Kontaktdaten zu hinterlassen, die im Zuge eines Notfalls kontaktiert werden kann und ebenfalls Zugang zu den Räumlichkeiten hat und ggf. auch wichtige Entscheidungen treffen darf, die bei einem Notfall eintreten könnten (Tiernotdienst, Wasserschaden Wohnung, Haus, Einbruch etc.).
Der Tierhalter verpflichtet sich zudem, dass dessen Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Parasitenbefall ist. Für, wie oben genannte, Notfälle muss der Impfpass und eine Transportbox in den zugänglichen Räumlichkeiten bereitgestellt sein. Muss das Tier durch die Tiersitterin zum Tierarzt gebracht oder die Tierrettung München gerufen werden, so müssen sämtliche dadurch entstehende Kosten vom Tierhalter übernommen werden.
Die Schlüsselübergabe für die Räumlichkeiten des Tierhalters erfolgt kurz vor der Buchung. Dabei findet die Übergabe persönlich oder nach Vereinbarung auf anderem Wege statt. Nach Ende der Betreuungszeit wird der Schlüssel in der Wohnung gelassen, in den Briefkasten eingeworfen oder wieder persönlich übergeben. Dein Tierservice haftet nicht für Schäden, Diebstahl oder Einbruch während der Betreuungszeit oder nach der Übergabe des Schlüssels in den Briefkasten oder beim Zurücklassen in der Wohnung,
Die Tierhalter haben die Möglichkeit, ihren Wohnungsschlüssel freiwillig und dauerhaft bei Dein Tierservice zu hinterlegen, um zukünftige Betreuungen flexibler und kurzfristiger zu ermöglichen. Die Schlüssel werden sicher und anonymisiert verwahrt und ausschließlich für den vereinbarten Zweck der Tierbetreuung genutzt. Ein gegenseitiges Vertrauen wird hierbei unbedingt vorausgesetzt.
Die Deponierung kann jederzeit schriftlich widerrufen und der Schlüssel auf Wunsch zurückgegeben werden. Für Verlust oder Beschädigung haftet Dein Tierservice nur im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2. Leistungsumfang
Die vereinbarten Leistungen gelten ausschließlich für den gebuchten Zeitraum gemäß individueller Vereinbarung.
Dein Tierservice ist berechtigt, den Betreuungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- das Verhalten des Tieres unzumutbar ist, etwa wenn es eine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit der Tiersitterin oder für Sachen darstellt;
- der Tierhalter vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben zum Gesundheitszustand, Verhalten oder Pflegeaufwand des Tieres gemacht hat.
Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch Dein Tierservice besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen und Einsatzzeit. Etwaige zusätzliche Kosten, die durch die vorzeitige Beendigung entstehen (z. B. Rücktransport, Notfallversorgung), sind vom Tierhalter zu tragen.
3. Vertragsabschluss
Alle Anfragen bei Dein Tierservice sind grundsätzlich unverbindlich und kostenlos. Ungenaue Zeitraumanfragen werden für maximal 2 Wochen freigehalten.
Bei Anfragen für einen konkreten Zeitraum unterbreitet Dein Tierservice ein Angebot. Dieses Angebot erfolgt immer schriftlich.
Buchungsanfragen mit langem Vorlauf
Buchungsanfragen, die mehr als 5 Monate im Voraus gestellt werden, gelten zunächst als unverbindliche Vormerkung. Dein Tierservice behält sich das Recht vor, solche Anfragen erst 2 bis 3 Monate vor dem geplanten Betreuungszeitraum verbindlich zu bestätigen.
Eine feste Zusage erfolgt durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung seitens Dein Tierservice. Erst mit dieser Bestätigung kommt ein verbindlicher Betreuungsvertrag zustande.
Für nicht bestätigte Vormerkungen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Betreuung.
4. Preise
Die aktuellen Preise sind der Homepage von Dein Tierservice zu entnehmen.
5. Kündigung
Sollte eine vereinbarte Buchung zur Kleintierbetreuung nicht stattfinden können, ist Dein Tierservice unverzüglich zu informieren.
Ein Rücktritt des Tierhalters bis 7 Tage vor dem Betreuungsbeginn ist kostenfrei möglich. Bei späterer und kurzfristiger Absage wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags fällig.
Dein Tierservice sichert eine verbindliche Durchführung aller angenommenen Buchungen zu. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit, Notfall, höhere Gewalt) kann eine Buchung seitens Dein Tierservice storniert werden. In diesem Fall wird der Tierhalter umgehend informiert. Für kurzfristige Ausfälle wird gemeinsam eine Lösung gesucht. Unter anderem werden alternative Tiersitter/Unternehmen/Empfehlungen auf der Website Dein Tierservice genannt.
Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bei rechtzeitiger Stornierung sind ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
6. Zahlungsbedingungen
Der Tierhalter ist verpflichtet den Rechnungsbetrag bis spätestens 2 Wochen nach Betreuungsende vollständig zu zahlen.
Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang, nicht die Überweisungsanweisung. Zahlungen können per Überweisung erfolgen.
Bei absehbaren Verzögerungen (z. B. durch Feiertage oder Banklaufzeiten) ist Dein Tierservice rechtzeitig zu informieren. Eine verspätete Zahlung kann eine zusätzliche Mahngebühr nach sich ziehen.
Gerät der Tierhalter in Zahlungsverzug, wird zunächst eine kostenlose Zahlungserinnerung versendet.
Sollte nach dieser Erinnerung keine Zahlung erfolgen, wird eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5 € pro Mahnung erhoben, sofern nicht im Einzelfall ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
Weitere Verzugsfolgen, wie z. B. Verzugszinsen gemäß § 288 BGB, bleiben vorbehalten. Dein Tierservice behält sich zudem das Recht vor, offene Forderungen an ein Inkassounternehmen zu übergeben, sofern nach zwei Mahnungen kein Zahlungseingang erfolgt. Die Inkassogebühr wird dem Tierhalter zusätzlich in Rechnung gestellt.
7. Gutscheine
Wertgutscheine
Ein Wertgutschein ist ab dem Ausstellungsdatum drei Jahre lang gültig
(§ 195 BGB). Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, außer in gesetzlich zwingenden Fällen. Der Gutschein ist nicht übertragbar, es sei denn, er wird beim Kauf ausdrücklich auf eine andere Person ausgestellt. Eine Teil-Einlösung ist möglich; der Gutschein kann auf mehrere Buchungen aufgeteilt werden.
Geschenk- oder Kulanzgutscheine
Gutscheine, die im Rahmen einer Kulanzregelung oder Promotion unentgeltlich ausgestellt werden, sind nicht übertragbar und haben eine maximale Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum. Eine Verlängerung oder Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Einlösung
Im System hinterlegte Gutscheine werden automatisch mit der nächsten Rechnung verrechnet, sofern sie zum Leistungszeitraum passen.
8. Haftung
Tierhalterhaftung
Während des gesamten Betreuungszeitraums bleibt der Tierhalter gemäß § 833 BGB (Gefährdungshaftung) Eigentümer und verantwortlicher Halter des Tieres. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch das Tier oder durch eigenes Verhalten entstehen.
Haftungsausschluss Dein Tierservice
Die Betreuung erfolgt auf eigenes Risiko des Tierhalters.
Dein Tierservice übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder sonstige Handlungen Dritter entstehen. Es wird ausdrücklich empfohlen, Wertsachen und Bargeld während der Betreuungszeit sicher zu verwahren bzw. zu entfernen.
Ebenso wird keine Haftung für Schäden oder den Tod von Tieren oder Pflanzen übernommen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seitens Dein Tierservice.
Zutritt Dritter
Personen, die während der Abwesenheit des Tierhalters Zutritt zur Wohnung oder zu den betreuten Räumlichkeiten haben, sind Dein Tierservice im Vorfeld schriftlich mitzuteilen. Für durch Dritte verursachte Schäden übernimmt Dein Tierservice keine Haftung.
Kenntnisnahme durch Dritte
Der Tierhalter verpflichtet sich, alle im Haushalt beteiligten Personen sowie Mitbewohner oder Mitnutzer der Räumlichkeiten über diese Haftungsregelungen in Kenntnis zu setzen.
9. Datenschutz
Die im Rahmen der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer, Tierdaten) werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung, Betreuung und Rechnungsstellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet.
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Betreuung oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
Eine Weitergabe erfolgt nur im Notfall an eine eingesetzte Vertretung, sofern dies zur Betreuung notwendig ist.
Die betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch gemäß Art. 15–21 DSGVO.
Die ausführlichen Datenschutzbedingungen finden Sie unter: https://www.dein-tierservice.de/datenschutzerklaerung/
10. Sonstige Bestimmungen
Verhinderung der Tiersitterin
Im Falle eines persönlichen Notfalls oder bei Krankheit der Tiersitterin ist diese dazu berechtigt eine andere qualifizierte Person für die Ausführung der Dienstleitung zu beauftragen. Der Tierhalter oder der Notfallkontakt wird schnellstmöglich bei solch einer Verhinderung kontaktiert.
Jedoch bedarf es bei einem Notfall keiner vorherigen Absprache. Der Notfallkontakt muss ebenfalls Zugang zu den Wohnräumen haben.
Falls keine Vertretung bei einem Notfall und oder Erkrankung der Tiersitterin verfügbar sein sollte, ist der Tierhalter verpflichtet für einen Betreuungsersatz zu sorgen.
Fotos und Videos von Kleintieren
Während der Betreuungszeit können auf Wunsch des Tierhalters Fotos oder kurze Videos des betreuten Kleintiers erstellt und z. B. per WhatsApp, E-Mail oder SMS an den Tierhalter übermittelt werden.
Für eine darüberhinausgehende Nutzung dieser Aufnahmen – insbesondere für Marketingzwecke (z. B. auf der Website, in sozialen Medien oder in Flyern) – ist eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung im Kleintier-Informationsblatt des Tierhalters erforderlich. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Bei Verwendung solcher Aufnahmen wird darauf geachtet, dass keine personenbezogenen Daten oder privaten Gegenstände des Tierhalters sichtbar sind und keine Rückschlüsse auf die Person möglich sind.
Ohne ausdrückliche Zustimmung erfolgt keine Veröffentlichung oder Weitergabe der Bild- oder Videodateien an Dritte.
Videoüberwachung
Der Tierhalter ist verpflichtet, Dein Tierservice vor Beginn der Betreuung schriftlich darüber zu informieren, ob in den zu betreuenden Räumen eine Videoüberwachung installiert ist. Dabei sind insbesondere Art, Umfang und Position der Kameras offenzulegen.
Die Videoüberwachung darf ausschließlich zum Schutz des Eigentums des Tierhalters dienen und nicht gezielt zur Überwachung der Tiersitterin eingesetzt werden. Eine Aufzeichnung des Bildmaterials ist unzulässig, es sei denn, dies ist aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich und wurde vorher ausdrücklich mit Dein Tierservice vereinbart.
Die Tiersitterin ist berechtigt, während der Betreuungszeit Kameras vorübergehend auszuschalten oder abzudecken, sofern sie sich durch die Überwachung unwohl fühlt oder die Privatsphäre verletzt sieht.
Dies ist dem Tierhalter nachträglich mitzuteilen.
Es ist untersagt, Bild- oder Tonaufnahmen der Betreuung ohne vorherige Zustimmung der Tiersitterin zu speichern, weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Tierarzt
Sollte während der Betreuungszeit eine akute medizinische Notsituation auftreten, wird der Tierhalter oder eine benannte Notfallkontaktperson unverzüglich informiert. Falls niemand erreichbar ist und eine tierärztliche Versorgung offensichtlich erforderlich, ist die Tiersitterin berechtigt, das Kleintier auf eigene Entscheidung hin zum Tierarzt zu bringen oder die Tierrettung zu rufen.
Alle im Zusammenhang mit dem Tierarztbesuch entstehenden Kosten (Behandlung, Medikamente, Notfallgebühren) sowie mögliche Anfahrtskosten der Tierrettung sind vom Tierhalter vollumfänglich gegen Nachweis zu erstatten.
Für den zusätzlichen Betreuungs- und Organisationsaufwand wird eine Servicepauschale von 30 € pro Stunde zzgl. Fahrtkosten berechnet.
Die Entscheidung über den Notfalltransport trifft die Tiersitterin nach bestem Wissen und Gewissen, unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands des Tieres und ihrer eigenen Mobilität.
Informationsblätter
Das Kleintier-Informationsblatt ist spätestens vor Beginn der Betreuung vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an Dein Tierservice zu übermitteln – entweder in Papierform oder digital.
Ohne rechtzeitige Übermittlung kann die Betreuung aus organisatorischen und haftungsrechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden.
Die und weitere Informationsblätter sind der Homepage von Dein Tierservice zu entnehmen. Zudem wird das Kleintier-Informationsblatt mit jeder Buchung zum Ausfüllen mitgesendet.
11. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.
Stand: 15.02.2026
